APH National . Brühlstr. 3 . 9320 Arbon . Tel.: 071 446 18 88 . info@aph-national.ch
Taxordnung 2024
1. Geltungsbereich:
Diese Taxordnung gilt für alle Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger in folgender Institution:
Stiftung El Schaddai
Alters- und Pflegeheim National
Brühlstrasse 3
9320 Arbon
Das Alters- und Pflegeheim National behält sich vor, die Taxordnung jeweils den neuen Verhältnissen anzupassen.
Die Taxordnung ersetzt alle früheren Angaben und tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.
2. Grundlagen:
Grundlagen für diese Taxordnung bilden die Betriebsrechnung der Stiftung El Schaddai, Alters- und Pflegeheim National, sowie das BESA System (BewohnerInnen Einstufungs- und Abrechnungssystem).
3. Festlegung der Gesamtkosten für den Aufenthalt und der Ansätze für persönliche Angelegenheiten
Die Ansätze verstehen sich pro Person und Tag. Die Verrechnung der Kosten im Alters- und Pflegeheim National setzen sich aus den folgenden Taxelementen zusammen:
- Grundtaxe (Hotelkosten)
- Pflegetaxe / Eigenanteil MiGe (BESA Einstufung)
- Betreuungspauschale
- Komfortkosten, d.h. individuelle Verrechnungen
Preisanpassungen richten sich nach der Entwicklung der Betriebskosten.
Änderungen werden in der Regel den BewohnerInnen, resp. den Zahlstellen einen Monat im Voraus mitgeteilt.
Die KLV- pflichtigen Leistungen für die Pflegemassnahmen werden nach BESA erfasst.
Die Einstufung erfolgt erstmals nach Eintritt, danach zweimal jährlich oder nach einem speziellen Ereignis.
Bei einer bleibenden Veränderung erfolgt sofort eine Neueinstufung.
4. Taxen:
4.1. Grundtaxe:
CHF 151.00 pro Tag (Zimmer ohne Balkon)
CHF 155.00 pro Tag (Zimmer mit Balkon)
Alle Zimmer sind altersgerecht, mit eigener Nasszelle, (schwellenlose Dusche, WC und Lavabo) einer modernen Notrufanlage und Brandvollschutz eingerichtet.
Ein Pflegebad steht zur Verfügung.
Die Zimmer sind zum selbstmöblieren gedacht.
4.2. Pflegetaxe Tagesansatz:
Die Pflegekosten richten sich nach den Normkostenansätzen, gemäss kantonaler Behörde (TG). Wie aus der Tabelle ersichtlich, beteiligen sich die Krankenkasse sowie der Kanton/die Gemeinde an den Kosten. Die Anteile Kanton/Gemeinde sind mit den entsprechenden Unterlagen (Monatsrechnung) zurück zu fordern.
Der Anteil Versicherer (KK) wird durch das Alters- und Pflegeheim National direkt abgerechnet.
Die Mittel- und Gegenstände (MiGe) zur Untersuchung und Behandlung gemäss Art. 52 KVG werden bis zu Höchstvergütungsbeträgen (HVB) Pflege gemäss KLV direkt bei der Krankenkasse eingefordert (u.a. Inkontinenzhilfen, Verbandsmaterial). Differenzen aus der HVB Pflege und dem Abgabepreis werden der Bewohnerin bzw. dem Bewohner in Rechnung gestellt. Sämtliche MiGe Produkte werden ausschliesslich durch das Alters- und Pflegeheim National beschafft.
Der Anteil Leistungsbezüger ist vom Bewohner zu bezahlen. Der maximale Betrag beträgt CHF 23.00.
Die abgebildete Tabelle ist für Bewohner des Kantons Thurgau anwendbar.
Für Bewohner anderer Kantone gelten die entsprechenden Vorschriften.
Stufe | Pflege Minuten Fr. |
Normkosten Pflege Fr. |
Beitrag Versicherer Fr. |
Anteil Leistungsbezüger Fr. |
Beitrag Kanton/Gemeinde Fr. |
---|---|---|---|---|---|
1 | bis 20 | 17.20 | 9.60 | 7.60 | 0.00 |
2 | 21 - 40 | 45.70 | 19.20 | 23.00 | 3.50 |
3 | 41 - 60 | 70.60 | 28.80 | 23.00 | 18.80 |
4 | 61 - 80 | 89.30 | 38.40 | 23.00 | 27.90 |
5 | 81 - 100 | 105.50 | 48.00 | 23.00 | 34.50 |
6 | 101 - 120 | 135.10 | 57.60 | 23.00 | 54.50 |
7 | 121 - 140 | 169.60 | 67.20 | 23.00 | 79.40 |
8 | 141 - 160 | 188.40 | 76.80 | 23.00 | 88.60 |
9 | 161 - 180 | 215.80 | 86.40 | 23.00 | 106.40 |
10 | 181 - 200 | 236.20 | 96.00 | 23.00 | 117.20 |
11 | 201 - 220 | 260.00 | 105.60 | 23.00 | 131.40 |
12 | 220 + | 290.60 | 115.20 | 23.00 | 152.40 |
4.3. Betreuungspauschale Tagesansatz:
In der Betreuungspauschale enthalten sind Hilfe- und Betreuungsleistungen im Alltag, die nicht unter das Krankenversicherungsgesetz (KVG) fallen.
Stufe | Pflege Minuten |
Betreuungs-Pauschale Fr. |
---|---|---|
0 | 30.00 | |
1 | bis 20 | 30.00 |
2 | 21 - 40 | 30.00 |
3 | 41 - 60 | 30.00 |
4 | 61 - 80 | 30.00 |
5 | 81 - 100 | 30.00 |
6 | 101 - 120 | 30.00 |
7 | 121 - 140 | 30.00 |
8 | 141 - 160 | 30.00 |
9 | 161 - 180 | 30.00 |
10 | 181 - 200 | 30.00 |
11 | 201 - 220 | 30.00 |
12 | 220 + | 30.00 |
4.4. Komfortkosten:
Hier handelt es sich um individuelle Leistungen die nach Aufwand verrechnet werden.
4.5. Reservationstaxe:
Grundtaxe abzüglich Essenspauschale (CHF 24.00).
4.6. Leistung der Vorauszahlung und Rückerstattung:
Bei Eintritt ist innerhalb von 5 Tagen eine Vorauszahlung in Höhe von CHF 5'000.00 auf das Bankkonto der Stiftung El Schaddai, Alters- und Pflegeheim National zu leisten. Die Vorauszahlung wird nicht verzinst.
Nach Beendigung des Pensionsvertrages wird die Vorauszahlung mit den Verpflichtungen der Bewohnerin oder dem Bewohner mit der Schlussrechnung verrechnet. Ein allfälliger Restbetrag wird anschliessend an die anspruchsberechtigte Person überwiesen. Im Einzelfall erfolgt die Rückerstattung der Vorauszahlung nach erfolgter Begleichung der Schlussrechnung.
4.7. Ferientaxe:
Grundtaxe, Betreuungspauschale und Pflegekosten nach BESA.
5. In der Grundtaxe, Pflegetaxe und Betreuungspauschale nicht inbegriffen sind:
- Medikamente und einzelne Pflegematerialien (Pflichtleistungen werden durch die Krankenkassen rückerstattet)
- Mittel- und Gegenstände (u.a. Inkontinenzhilfen, Verbandsmaterial), deren Abgabepreis den vom BAG definierten HVB Pflege überschreiten
- Persönliche Hygieneartikel wie Zahnpasta, Körperlotion, Rasierwasser etc.
- Coiffeur, Podologie, Pedicure
- Näharbeiten und flicken der persönlichen Wäsche
- Bei Eintritt obligatorische Beschriftung der gesamten Wäsche
- Handwäsche von empfindlichen Kleidungsstücken und chemische Reinigung
- Telefon-, Internet- und Fernsehgebühren
- Personen-/Krankentransporte zum Arzt, Physio etc.
- Begleitservice
- Getränke, die nicht in der Vollpension enthalten sind (alkoholische Getränke, Fruchtsäfte).
Mineralwasser (Nature oder süss), Kaffee und Tee sind inbegriffen - Zimmerservice aus Komfortgründen
- Kost und Logis von Angehörigen und Gästen
- Zimmer- und Mobiliarreinigung bei Austritt und Zimmerwechsel auf eigenen Wunsch
- Besondere Dienstleistungen gemäss separater Vereinbarung mit der Heimleitung
- Kranken- und Unfallversicherung, Franchisen und Selbstbehalte
- Mobiliar- und Privathaftpflichtversicherung
- Durch Bewohner verursachte Schäden
- Leistungen bei Todesfall
- Andere besondere oder zusätzliche Aufwendungen und Dienstleistungen die nach Aufwand verrechnet werden
(Diese Preise werden jeweils dem aktuellen Stand angepasst)
6. Komfortleistungen (Individuelle Wünsche)
Private Auslagen, besondere Verpflegungswünsche, Fahrdienst oder andere besondere Aufwendungen und Dienstleistungen werden nach Aufwand verrechnet.
Weiter in Rechnung gestellt werden:
Zimmerservice pro Mahlzeit und Getränk (nur bei BESA-Stufe 0) | Fr. | 5.00 |
Zuschlag ärztlich verordnete Diätkost | Fr. | 5.00 |
Eintrittspauschale | Fr. | 200.00 |
Austrittspauschale | Fr. | 200.00 |
Todesfallpauschale (Schlussreinigung, Todesfallkosten, Austrittspauschale) | Fr. | 500.00 |
Reinigung bei gewünschtem Zimmerwechsel oder Austritt | Fr. | 150.00 |
Näh- und Flickarbeiten der persönlichen Wäsche, pro Stunde | Fr. | 60.00 |
Begleitservice mit Transportmittel pro Stunde | Fr. | 100.00 |
Begleitservice ohne Transportmittel pro Stunde | Fr. | 60.00 |
Beratung Finanzen und Soziales (Antrag EL, Antrag Restkostenbeitrag, Hilflosenentschädigung, Kündigung Wohnung uvm.) |
Fr. | 80.00 |
Handwerker und Technischer Dienst (persönliche Aufträge) nach Aufwand |
7. Abwesenheit
Die Reservationstaxe ersetzt die Grund- und Pflegetaxe und wird verrechnet bei
- ärztlich verordneten Kur- oder Spitalaufenthalten
- längerer Abwesenheit
- Todesfall / Austritt oder Wegzug
Folgender Verrechnungsmodus wird angewandt:
- Grundtaxe:
Reduktion um die Essenspauschale bei einer zusammenhängenden Abwesenheit von mehr als 5 Tagen. Aus- und Eintrittstage gelten nicht als Abwesenheitstage. - Todesfall:
Der Heimvertrag erlischt mit dem Todestag. Die Grundtaxe (abzüglich Essenspauschale) wird bis das Zimmer geräumt und wiederhergestellt ist weiter verrechnet, im Minimum jedoch 14 Tage, gerechnet ab Folgetag des Todesfalls. Verrechnung weiterer Kosten gemäss Taxordnung Punkt 6.
8. Regelung der organisierten Sterbehilfe
Die Beihilfe zur Selbsttötung und die Praxis der Tötung auf Verlangen wird im Alters- und Pflegeheim National nicht toleriert. Sterbehilfsorganisationen erhalten in unserer Institution keine Handlungsbefugnis. Wir respektieren den Wunsch, leisten aber keine Unterstützung diesbezüglich. Sämtliche Abklärungen und Gespräche haben ausserhalb der Räumlichkeiten des Alters- und Pflegeheim National zu erfolgen.
9. Mittagstisch (für Besucher und Gäste, pro Mahlzeit)
Frühstück und Nachtessen | Fr. | 14.00 |
Mittagessen (inkl. Mineralwasser, Kaffee) | Fr. | 18.00 |
Mittagessen Mittwoch und Sonntag (inkl. Dessert, Mineralwasser, Kaffee) |
Fr. | 20.00 |
Zuschlag für Spezialkost / Diät (Voranmeldung zwingend) | Fr. | 5.00 |
9. Rechnung:
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Der Beitrag der Krankenversicherung an die Pflegekosten (KVG-pflichtig) wird auf der Bewohnerrechnung informativ ausgewiesen und der Krankenversicherung direkt in Rechnung gestellt.
Die Zahlungsfrist beträgt 20 Tage gemäss Fälligkeitsdatum auf der Rechnung. Das Alters- und Pflegeheim National verrechnet einen Verzugszins von 5%.
Weitere Ausführungen lesen Sie in den Allgemeinen Vertragsbestimmungen zum Heimvertrag.
Taxtabelle ab Januar 2024
Gesamtübersicht über die einzelnen Kostenanteile (pro Person und Tag in CHF)